Landwirtschaft – Wachstum
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Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
06/30/2030
bis zu EUR 10 Millionen pro Kreditnehmer und Jahr
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Inhaltliche Details & Rechtliches
Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Landwirtschaft, die der Verbesserung der Gesamtleistung der landwirtschaftlichen Betriebe insbesondere durch Senkung der Produktionskosten oder Verbesserung und Umstellung der Produktion dienen. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2022/2472, Artikel 14 und 17.
Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen; Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen; Kauf von Maschinen; Anlage von Dauerkulturen; allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen.
Kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (Landwirtschaft, Garten- und Weinbau). Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte oder in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Ausschlusskriterien wie Erwerb von Flächen, Anteilen, Unternehmenskäufe, Investitionen in Biokraftstoffe/Energie aus erneuerbaren Trägern, Erwerb von Produktionsrechten/Zahlungsansprüchen/Tieren/Betriebskapital, Erwerb/Anpflanzung einjähriger Kulturen, Kosten im Zusammenhang mit Fischerei/Aquakultur, Investitionen zur Erfüllung bereits geltender Normen. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.
Kontaktinformationen
Serviceteam der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Theodor-Heuss-Allee 80, 60486
office@rentenbank.de
+49 69 2107-700
