Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
FA
Fördermittel Agent
Kategorisierung & Fokus
Gesundheit & Soziales
Niedersachsen
Kommune
Öffentliche Einrichtung
Verband/Vereinigung
Zuschuss
Consulting
Subsidy consulting
E-Government
Social & Culture
Social innovation
Konditionen & Fristen
Land
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
12/01/2026
bis zu 50 Prozent der Durchschnittssätze der Entgeltgruppe S 15 des TV-L S für eine hauptamtliche vollbeschäftigte Fachkraft, jährlich bis zu EUR 5.000 für Sachausgaben
maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Inhaltliche Details & Rechtliches
Das Land gewährt Zuwendungen für Beratungsstellen, die schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten. Ziel ist es, von Gewalt und/oder Vernachlässigung betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien und Bezugspersonen Hilfestellung, Unterstützung und Information zu bieten. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Die Arbeit der Beratungsstellen durch Zuwendungen zu den Personalausgaben und Sachausgaben.
Gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Niedersachsen eine Beratungsstelle betreiben und als Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe anerkannt sind.
Die Beratungsstelle muss eine direkte, telefonische und persönliche, sozialpädagogische Beratung sowie Interventionen, auch Kriseninterventionen, gewährleisten. Sie muss präventive Information, Aufklärung und Beratung in ausgewählten Institutionen der Jugendhilfe und in Schulen betreiben. Bei Förderung von Personalausgaben muss mindestens eine hauptamtliche diplomierte Fachkraft mit sozialpädagogischer oder psychologischer Berufsausbildung oder vergleichbarem Abschluss mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sein, oder es müssen mindestens 200 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit im Jahr angeboten werden. Fachkräfte verschiedener geschlechtlicher Identitäten müssen zur Verfügung stehen. Vernetzung und Abstimmung mit anderen Institutionen im lokalen und regionalen Raum muss sichergestellt werden.
Kontaktinformationen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt – Fachbereich I
Schiffgraben 30-32, 30175
PoststelleLSHannover@ls.niedersachsen.de
0511 897010
