Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Das Land Niedersachsen unterstützt Beratungsstellen, die schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten, durch Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben.

FA

Fördermittel Agent

Kategorisierung & Fokus

Konditionen & Fristen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

bis zu 50 Prozent der Durchschnittssätze der Entgeltgruppe S 15 des TV-L S für eine hauptamtliche vollbeschäftigte Fachkraft, jährlich bis zu EUR 5.000 für Sachausgaben

maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Inhaltliche Details & Rechtliches

Das Land gewährt Zuwendungen für Beratungsstellen, die schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten. Ziel ist es, von Gewalt und/oder Vernachlässigung betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien und Bezugspersonen Hilfestellung, Unterstützung und Information zu bieten. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Die Arbeit der Beratungsstellen durch Zuwendungen zu den Personalausgaben und Sachausgaben.

Gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Niedersachsen eine Beratungsstelle betreiben und als Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe anerkannt sind.

Die Beratungsstelle muss eine direkte, telefonische und persönliche, sozialpädagogische Beratung sowie Interventionen, auch Kriseninterventionen, gewährleisten. Sie muss präventive Information, Aufklärung und Beratung in ausgewählten Institutionen der Jugendhilfe und in Schulen betreiben. Bei Förderung von Personalausgaben muss mindestens eine hauptamtliche diplomierte Fachkraft mit sozialpädagogischer oder psychologischer Berufsausbildung oder vergleichbarem Abschluss mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sein, oder es müssen mindestens 200 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit im Jahr angeboten werden. Fachkräfte verschiedener geschlechtlicher Identitäten müssen zur Verfügung stehen. Vernetzung und Abstimmung mit anderen Institutionen im lokalen und regionalen Raum muss sichergestellt werden.

Kontaktinformationen

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt – Fachbereich I

PoststelleLSHannover@ls.niedersachsen.de

0511 897010