Start-up-Finanzierung der Rentenbank
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Bund
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH); Bewilligung und Abwicklung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank
12/31/2026
Gesamtförderung bis zu 800.000 EUR. Sie umfasst ein zinsgünstiges Nachrangdarlehen und gegebenenfalls einen Innovationsgutschein. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 15 % der Darlehenssumme und maximal 50.000 EUR. Für Zuwendungen über 400.000 EUR ist der Nachweis als innovatives Unternehmen nach Artikel 2 Nummer 80 AGVO erforderlich.
Nachrangdarlehen: grundsätzlich mindestens 10 % Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Innovationsgutschein: Erstattung bis zu 90 % der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben; mindestens 10 % Eigenanteil.
Darlehenslaufzeit wählbar von 2 bis maximal 10 Jahren. Die konkrete Vorhaben- und Zweckbindungsdauer richtet sich nach Zuwendungsbescheid und Art der finanzierten Wirtschaftsgüter.
250.000 - 1 Mio. EUR
Inhaltliche Details & Rechtliches
Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Ziel ist die Stärkung innovativer agrarnaher Gründungen in der Frühfinanzierungsphase und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei oder Aquakultur. Die Mittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Rechtsgrundlagen sind die einschlägige Förderrichtlinie und Artikel 22 AGVO.
Finanziert werden Ausgaben zur Festigung des Start-ups, zur Vorbereitung der Markteinführung und zur Skalierung des innovativen Geschäftsmodells. Möglich sind Investitionen und Betriebsmittel sowie unmittelbar notwendige unbewegliche Wirtschaftsgüter. Der Innovationsgutschein unterstützt externe Beratung, Schulung und Coaching zum Kompetenz- und Wissensaufbau; reine Produktentwicklungsleistungen sind darüber nicht förderfähig.
Kleine, agrarnahe Start-ups mit Unternehmens- und Steuersitz in Deutschland, die höchstens fünf Jahre wirtschaftlich tätig sind. Das Geschäftsmodell muss unmittelbare Bedeutung und Nutzbarkeit für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei oder Aquakultur besitzen. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind ausgeschlossen.
Erforderlich sind ein innovatives Geschäftsmodell, Frühfinanzierungsphase, mindestens ein erster Prototyp beziehungsweise MVP, hohes Wachstumspotenzial und realistische wirtschaftliche Tragfähigkeit. Mindestens 10 % Eigenmittel sind grundsätzlich einzubringen. Bestehende Verbindlichkeiten dürfen nicht abgelöst werden; mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden. Nach positivem Pre-Check folgen Unterlagenprüfung, Pitch und Förderentscheidung.
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