INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
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Kategorisierung & Fokus
Existenzgründung & -festigung
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensfinanzierung
bundesweit
Privatperson
Zuschuss
Finanzwesen
Konditionen & Fristen
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); Bewilligung und Abwicklung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
12/31/2026
Erwerbszuschuss: 15 % der förderfähigen Investition; mindestens 10.000 EUR Investment. Maximal 50.000 EUR Zuschuss je Einzelinvestment und 100.000 EUR je investierender Person insgesamt. Je Unternehmen können jährlich Beteiligungen bis 3 Mio. EUR bezuschusst werden; maximal 450.000 EUR Erwerbszuschuss. Exitzuschuss: 25 % des Veräußerungsgewinns, höchstens in Höhe des ursprünglichen Erwerbszuschusses.
15 % des nachgewiesenen Ausgabepreises der neu ausgegebenen Anteile beim Erwerbszuschuss. 25 % des Gewinns aus der späteren Veräußerung eines geförderten INVEST-Anteils beim Exitzuschuss; Mindestgewinn 2.000 EUR und Begrenzung auf den zuvor erhaltenen Erwerbszuschuss.
Geförderte Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Für den Exitzuschuss muss die Veräußerung nach Ablauf der Mindesthaltedauer und spätestens zehn Jahre nach Anteilserwerb erfolgen; der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach der Veräußerung zu stellen.
< 50.000 EUR
Inhaltliche Details & Rechtliches
Anreiz für private Personen, als Business Angels Wagniskapital in junge innovative Unternehmen zu investieren, sowie dauerhafte Verbesserung der Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen. Grundlage ist die Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investierender für junge innovative Unternehmen INVEST vom 06.03.2024 sowie §§ 23 und 44 BHO und die einschlägigen EU-beihilferechtlichen Regelungen.
Direkter Erwerb neu ausgegebener, voll risikotragender Geschäftsanteile oder Aktien durch Bareinlage oder die Wandlung eines förderfähigen Wandeldarlehens. Gefördert wird nicht der Kauf bestehender Anteile anderer Gesellschafter. Der Exitzuschuss bezieht sich auf den Gewinn aus der späteren Veräußerung der zuvor INVEST-geförderten Anteile.
Zuwendungsempfänger ist die investierende natürliche Person oder eine zulässige Beteiligungs-GmbH bzw. Beteiligungs-UG. Begünstigtes Beteiligungsunternehmen ist eine maximal sieben Jahre alte innovative Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Förderfähigkeitsbescheid des Unternehmens; nachgewiesene Innovativität; mindestens 10.000 EUR neue Beteiligung; Investierende und Unternehmen dürfen nicht unzulässig verbunden sein; Beteiligungsquote nach Investment grundsätzlich höchstens 25 %; neue voll risikotragende Anteile; Verträge und Zahlungen erst nach erfolgreicher Antragstellung; mindestens dreijährige Haltedauer und keine risikomindernden Sondervereinbarungen.
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