GO-BIO
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Kategorisierung & Fokus
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Gesundheit & Soziales
Unternehmensfinanzierung
bundesweit
Existenzgründer/in
Forschungseinrichtung
Hochschule
Kleines Unternehmen
Zuschuss
Chemie, Pharma & BioTech
Gesundheit & Medizin
Konditionen & Fristen
Bund
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR); Projektträger Jülich (PtJ)
09/15/2026
GO-Bio next: keine einheitliche pauschale Höchstsumme; die Förderung wird nach dem notwendigen Projektumfang und den zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten bemessen. GO-Bio initial: Sondierungsphase bis 100.000 EUR; Machbarkeitsphase bis 500.000 EUR für Einzelvorhaben bzw. bis 1 Mio. EUR für Verbundvorhaben.
GO-Bio next Phase 1: nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können individuell bis zu 100 % gefördert werden; bei Hochschulen kann eine Projektpauschale hinzukommen. Phase 2: Förderquote nach Art der FuE-Arbeiten und Beihilferecht, grundsätzlich 50 % für industrielle Forschung bzw. 25 % für experimentelle Entwicklung, jeweils gegebenenfalls zuzüglich KMU-Bonus.
GO-Bio next: zwei aufeinanderfolgende Förderphasen von jeweils maximal drei Jahren. GO-Bio initial: Sondierungsphase bis 12 Monate; anschließende Machbarkeitsphase bis 24 Monate.
1 Mio. - 10 Mio. EUR
Inhaltliche Details & Rechtliches
Steigerung lebenswissenschaftlicher Ausgründungen und Beschleunigung des Transfers akademischer Forschung in die Anwendung. Maßgeblich ist die Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften GO-Bio next vom 22.04.2024 in geänderter Fassung vom 25.03.2025 sowie die einschlägigen zuwendungs- und beihilferechtlichen Bestimmungen.
Phase 1: Weiterentwicklung eines Forschungsansatzes bis zum Proof-of-Concept, Schutzrechts- und Verwertungsstrategie, Businessplan, Team- und Gründungsvorbereitung. Phase 2: weitere technische Reifung im ausgegründeten Unternehmen, markt- und bedarfsorientierte Entwicklung, Geschäftsmodell, Markteinführung, Unternehmenswachstum und Vorbereitung von Folgefinanzierungen.
Zuwendungsempfänger In Phase 1 die Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der das Gründungsteam angesiedelt ist. In Phase 2 die ausgegründete kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaft. Ein Direkteinstieg in Phase 2 ist unter anderem möglich, wenn die Ausgründung aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung höchstens drei Jahre zurückliegt und die Verwertungsrechte sowie der notwendige Eigenanteil gesichert sind.
Lebenswissenschaftlicher FuE-Ansatz mit hohem Wertschöpfungs- und Gründungspotenzial, erkennbarem Bedarf, langen Entwicklungszeiten, hohem Finanzbedarf und Risiko; belastbares Team und Verwertungsstrategie; Betriebsstätte bzw. Einrichtung in Deutschland. Vorhaben mit Schwerpunkt Agrar-, Lebensmittel- oder Ernährungsforschung sind grundsätzlich nicht Ziel der Richtlinie.
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