BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Zuschüsse zu Beratungsleistungen für junge und bestehende KMU, z. B. zu Strategie, Organisation, Marketing oder wirtschaftlicher Stabilisierung. Zuschuss i. d. R. 50% bis max. 1.750 € je Beratung.

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Kategorisierung & Fokus

Konditionen & Fristen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); Bewilligung und Abwicklung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Förderfähige Beratungskosten: maximal 3.500 EUR. Zuschuss je Beratung: regelmäßig bis 1.750 EUR bei 50 %, bis 2.800 EUR bei 80 % oder bis 3.150 EUR bei 90 % für Unternehmen in Schwierigkeiten. Maßgeblich sind Standort und Unternehmenssituation.

50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig; 80 % in den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier; 90 % für Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Standort. Für Hannover grundsätzlich 50 %, maximal 1.750 EUR.

Die Beratung muss innerhalb des im Informationsschreiben vorgegebenen Bewilligungszeitraums durchgeführt und vollständig abgerechnet werden. Die konkrete Frist ergibt sich aus dem BAFA-Verfahren; Antragstellung stets vor Beratungsbeginn.

Inhaltliche Details & Rechtliches

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von KMU durch qualifizierte externe Beratung. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom 13.12.2022 in der jeweils geltenden Fassung sowie die einschlägigen beihilferechtlichen Vorschriften.

Förderfähig sind konzeptionelle und individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu können beispielsweise Strategie, Organisation, Personal, Finanzierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Marktausrichtung gehören.

Junge und bestehende KMU sowie Freiberufler mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland. Unternehmen müssen rechtlich selbstständig sein und die KMU-Voraussetzungen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erfüllen.

Online-Antrag vor Beratungsbeginn; Auswahl eines beim BAFA registrierten Beratungsunternehmens; Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben beginnen; ordnungsgemäße Durchführung, Bezahlung und fristgerechter Verwendungsnachweis. Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Antragstellung zusätzlich ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.