AVGS-Gründercoaching (Agentur für Arbeit)

100 % gefördertes Einzelcoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für (drohend) Arbeitslose zur fachlichen Vorbereitung der Gründung.

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innomatch Admin

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Kategorisierung & Fokus

Konditionen & Fristen

Bundesagentur für Arbeit bzw. zuständiges Jobcenter

Übernahme der Kosten der konkret bewilligten, zugelassenen Coachingmaßnahme. Es gibt keinen einheitlichen pauschalen Euro-Höchstbetrag; Umfang und Kosten ergeben sich aus dem AVGS und der genehmigten Maßnahme.

Bis zu 100 % der bewilligten Maßnahmekosten. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich zwischen zugelassenem Träger und Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter; es handelt sich nicht um frei verfügbares Gründungskapital.

Projektlaufzeit Individuell nach Förderziel, Gutschein und zugelassener Maßnahme. Dauer und Coachingumfang werden im AVGS bzw. in der Maßnahme festgelegt; es gibt keine für alle Gründungscoachings einheitliche Laufzeit.

Inhaltliche Details & Rechtliches

Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit und Verbesserung der beruflichen Eingliederung. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III; bei Jobcentern ergänzend § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III.

Gefördert wird eine zugelassene Coachingmaßnahme zur Gründungsvorbereitung, zum Beispiel Analyse der Geschäftsidee, persönliche Eignung, Geschäftsmodell, Business- und Finanzplanung, Finanzierung, Marketing, Vertrieb, Steuern, Recht, Formalitäten und Vorbereitung weiterer Gründungsförderungen

Personen, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorbereiten und zum förderfähigen Personenkreis der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gehören. Die konkrete Förderfähigkeit und Erforderlichkeit werden im persönlichen Beratungsgespräch festgestellt.

Beratung und Bewilligung vor Maßnahmebeginn; schriftlicher AVGS mit passendem Förderziel; Auswahl eines zugelassenen Trägers und einer für den AVGS zugelassenen Maßnahme; Einhaltung von Gültigkeitszeitraum, Region und Gutscheininhalt; Zustimmung der zuständigen Agentur bzw. des Jobcenters. Für das Gründungscoaching besteht grundsätzlich kein automatischer Rechtsanspruch.

Kontaktinformationen