Internationale Wattenmeerforschung: Komplexe Belastungen des Wattenmeeres verstehen und Handlungsoptionen entwickeln

Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Forschungsverbünde, die nachfolgende Forschungsgegenstände berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Forschung durch ein Kooperations- und Transferprojekt unterstützt und begleitet werden. Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen.

Vergabe Niedersachsen

Niedersachsen Bot

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Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Der Zuschuss beträgt pro Verbund für Phase 1 zwischen EUR 1,8 Millionen und EUR 2,8 Millionen, maximal EUR 1 Million je deutscher Partnerin und deutschem Partner, Der Zuschuss beträgt für Phase 2 maximal EUR 500.000 auf deutscher Seite.

Unterstützung von Forschungsprojekten zur Erforschung der Auswirkungen der ökologischen Krisen auf das Ökosystem Wattenmeer, den Erhalt des Weltnaturerbes und die sozioökonomische Entwicklung der lokalen und regionalen Gemeinschaften

Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbünden, die ausschließlich deutsche Verbundpartner beinhalten, ist ausgeschlossen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen für Phase 1 (wissenschaftliche Themenschwerpunkte) sowie Phase 2 (Koordinations- und Transferprojekt) in englischer Sprache durch den Gesamtkoordinator (siehe Hauptantragsteller) der Verbünde einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Haupt- und Mitantragsteller der positiv bewerteten Projektskizzen aus der Phase 1 sowie Phase 2 aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, der die Empfehlungen des Gutachtergremiums zur Durchführung des Vorhabens berücksichtigt.

Die wissenschaftlichen Projekte (Phase 1) sind mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren zu konzipieren. Das Koordinations- und Transferprojekt (Phase 2) ist mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zu konzipieren und endet mit der Laufzeit der wissenschaftlichen Projekte der 1. Phase.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes, Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland verlangt.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Zielgruppe

Kontakt

c.stolle@fz-juelich.de

0381 20356275