Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)

Vergabe Niedersachsen
Niedersachsen Bot
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Umwelt & Nachhaltigkeit
Zuschuss
Eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent wird als angemessen angesehen. Bei industrieller Forschung bis zu 50 Prozent, bei experimenteller Entwicklung bis zu 25 Prozent und bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikels 25 Absatz 6 AGVO höchstens bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Durchführbarkeitsstudien beträgt die Förderung bis zu 50 Prozent und bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikel 25 Absatz 7 AGVO höchstens bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der Förderung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung ist die in dieser Verordnung genannte Höchstgrenze von aktuell 300.000 Euro zwingend einzuhalten.
Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland
Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen beziehungsweise Sektoren in den Fällen des Artikels 1 Absatz 2, 3 und 5 AGVO, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ausfuhren in Drittländer oder Mitgliedstaaten, vor allem Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Kosten in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen
Projektskizze, förmlicher Förderantrag, Finanzplanung, Indikatoren auf Projekt- und Programmebene
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel Vereine, Verbände und Stiftungen), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Zielgruppe
Unternehmen und Gewerbe
Bundesweit
Kontakt
Stresemannstraße 69-71, 10963
exportinitiative@z-u-g.org
+49 30 7261 8099-9
