Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)

Förderung für Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Projektarten: Durchführbarkeitsstudien, Pilot- und Modellvorhaben im Ausland, Projekte zur Kompetenzentwicklung (Capacity Building) sowie investive Maßnahmen und damit verbundene experimentelle Forschung. Förderfähige Kosten: Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Kosten für Gebäude und Grundstücke, Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden, zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten.

Vergabe Niedersachsen

Niedersachsen Bot

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Eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent wird als angemessen angesehen. Bei industrieller Forschung bis zu 50 Prozent, bei experimenteller Entwicklung bis zu 25 Prozent und bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikels 25 Absatz 6 AGVO höchstens bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Durchführbarkeitsstudien beträgt die Förderung bis zu 50 Prozent und bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikel 25 Absatz 7 AGVO höchstens bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der Förderung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung ist die in dieser Verordnung genannte Höchstgrenze von aktuell 300.000 Euro zwingend einzuhalten.

Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland

Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen beziehungsweise Sektoren in den Fällen des Artikels 1 Absatz 2, 3 und 5 AGVO, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ausfuhren in Drittländer oder Mitgliedstaaten, vor allem Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Kosten in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen

Projektskizze, förmlicher Förderantrag, Finanzplanung, Indikatoren auf Projekt- und Programmebene

Zweistufiges Antragsverfahren: Projektskizze und förmlicher Förderantrag

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel Vereine, Verbände und Stiftungen), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Zielgruppe

Kontakt

exportinitiative@z-u-g.org

+49 30 7261 8099-9