Messeprogramm Young Innovators

Zuschüsse (bis zu 60 %, max. 7.500 €) zu Standmieten und Dienstleistungen für innovative Startups auf nationalen und internationalen Messen, um Sichtbarkeit und Marktzugang zu erleichtern.

Niedersachsen.next Startup | Niedersachsen.next GmbH

innomatch Admin

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Kategorisierung & Fokus

Konditionen & Fristen

Keine einheitliche Kalenderfrist: Anmeldung beim Veranstalter und BAFA-Antrag spätestens acht Wochen vor Beginn der ausgewählten Messe. Wenn die Funding Base zwingend ein Datum verlangt: 31.12.2026 als technisches Prüfdatum eintragen; vor Veröffentlichung durch den konkreten Messestichtag ersetzen.

Maximal 7.500 EUR pro Aussteller und Messe. Förderfähig sind ausschließlich die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und Standbau.

60 % der förderfähigen Ausgaben bei den ersten beiden Messebeteiligungen; 50 % ab der dritten Beteiligung. Der Eigenanteil beträgt entsprechend 40 % bzw. 50 %. Maximal drei geförderte Teilnahmen an derselben Messe.

Dauer der jeweiligen Messeteilnahme einschließlich des organisatorischen Förderverfahrens. Anmeldung und Antrag spätestens acht Wochen vor Messebeginn; Abrechnung und Verwendungsnachweis nach Ende der Messe gemäß Bewilligungsbescheid.

Inhaltliche Details & Rechtliches

Unterstützung der Vermarktung neu entwickelter oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Erschließung von Exportmärkten durch eine geförderte Messepräsenz. Grundlage ist die jeweils geltende Richtlinie zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland; die Richtlinienlaufzeit ist derzeit bis 31.12.2028 angegeben.

Teilnahme an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand auf einer jährlich vom BMWE festgelegten internationalen Leitmesse in Deutschland. Bezuschusst werden Standmiete und Standbau; andere Ausgaben wie Reise, Übernachtung, Verpflegung oder eigener individueller Messestand sind grundsätzlich nicht Bestandteil dieses Zuschusses.

Rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die jünger als zehn Jahre sind, weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreichen.

Das Unternehmen muss neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen präsentieren und den Vorgaben für ein kleines Unternehmen entsprechen. Die Messe muss in der aktuellen BMWE-Liste enthalten sein; die Teilnahme muss am offiziellen Gemeinschaftsstand erfolgen. Anmeldung beim Messeveranstalter und BAFA-Antrag sind fristgerecht vor Messebeginn erforderlich.