Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Niedersachsen.next Startup | Niedersachsen.next GmbH

innomatch Admin
Kategorisierung & Fokus
Existenzgründung & -festigung
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensfinanzierung
bundesweit
Existenzgründer/in
Kleines Unternehmen
Zuschuss
Business Management
Beratung
Informations- & Kommunikationstechnologie
Medien- & Kreativwirtschaft
Konditionen & Fristen
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
08/20/2026
Einzelprojekte: bis 80.000 EUR zuwendungsfähige Kosten bei Machbarkeitsprojekten bzw. bis 330.000 EUR bei Marktreifeprojekten. Kooperationsprojekte: insgesamt bis 150.000 EUR bzw. 600.000 EUR zuwendungsfähige Kosten. Die tatsächliche Zuwendung ergibt sich erst durch Multiplikation mit der jeweiligen Förderquote.
Machbarkeit / Marktreife: Kleinstunternehmen 70 % / 55 %; kleine Unternehmen 65 % / 50 %; mittlere Unternehmen 60 % / 45 %; gemeinnützige KMU 75 % / 60 %; Forschungseinrichtungen und Hochschulen 100 % / 100 %, jedoch nur in Kooperation und mit weiteren Begrenzungen. Für Unternehmen gilt die De-minimis-Obergrenze von insgesamt 300.000 EUR im maßgeblichen Dreijahreszeitraum.
Machbarkeitsprojekte: maximal 12 Monate. Marktreifeprojekte: maximal 24 Monate.
"50.000 - 250.000 EUR"
Inhaltliche Details & Rechtliches
Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch marktnahe nichttechnische Innovationen und neue unternehmerische Lösungen. Grundlage ist die IGP-Förderrichtlinie ab 2023 einschließlich der Anpassung an die De-minimis-Regelung 2024 sowie der jeweils konkrete thematische Förderaufruf.
Machbarkeitsprojekte dienen experimentellen Tests innovativer Ideen in einer frühen Phase. Marktreifeprojekte dienen der Ausreifung, Pilotierung und Erprobung am Markt. Förderfähig sind insbesondere projektbezogene Personalkosten, Aufträge an Dritte und pauschal berücksichtigte übrige Kosten nach Maßgabe der Richtlinie und des Calls.
Innovative KMU, einschließlich Kleinstunternehmen und gemeinnütziger KMU, Selbstständige sowie Neugründungen. Forschungseinrichtungen und Hochschulen können sich nur gemeinsam mit einem antragsberechtigten Unternehmen beteiligen. Im 7. Call waren ausschließlich Kooperationsprojekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen förderfähig.
Zuwendungsvoraussetzungen Deutlich neuartige, marktnahe Problemlösung mit überwiegend nichttechnischem Innovationscharakter, nachvollziehbare Markt- und Umsetzungschancen, ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sowie gesicherter Eigenanteil. Antragstellung im zweistufigen Wettbewerbsverfahren vor Projektbeginn; zunächst Skizze, gegebenenfalls Pitch und anschließend Vollantrag nach Aufforderung.
